Immer top informiert!
Unser Newsletter liefert wichtige Infos und hält Sie stets auf dem Laufenden.
> Newsletter bestellen
Kontaktieren Sie uns!
Über das Kontakt-formular können Sie sich mit unseren Ansprechpartnern in Verbindung setzen.
> zum Kontaktformular
Förderprogramme
Das STARTERCENTER berät Sie kostenfrei zu öffentlichen Förderprogrammen für Gründung, Übernahme, Festigung und Wachstum Ihres Unternehmens. Sie erhalten Hinweise, welche Förderprogramme für Ihr Vorhaben geeignet sind und wie Sie diese beantragen können.
Förderprogramme und Finanzhilfen von Bund, Land und EU können Sie in der Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums auch selbst recherchieren:
http://www.foerderdatenbank.de
Vergünstigte Kredite
Im Vergleich zu Bankdarlehen werden Kredite aus vielen Förderprogrammen vergünstigt angeboten. Je nach Programm und dem individuellen Risiko, das in Ihrem Vorhaben liegt, verhelfen die Förderprogramme Ihnen zu einem rückzahlbaren Kredit mit einem günstigeren Zinssatz. Bei manchen Programmen beginnt die Tilgung des Kredits erst nach einigen Jahren, so dass Sie Zeit für den Aufbau Ihres Unternehmens gewinnen. Die Kredite müssen generell zurückgezahlt werden, es handelt sich dabei nicht um Zuschüsse!
Haftungsfreistellung für Kredite
Gerade Gründer und junge Unternehmen verfügen oft nicht über die nötigen Sicherheiten, um klassische Bankdarlehen aufzunehmen. Daher gibt es Förderprogramme, bei denen die Hausbank ganz oder zum Großteil von der Haftung freigestellt wird und eine Förderbank eine Bürgschaft für Ihren Kredit übernimmt.
Beratungsförderung (Zuschuss)
Sowohl vor als auch nach der Gründung können Sie von der Beratungsförderung profitieren. Vor Beginn einer Beratung zum Beispiel durch einen externen Unternehmensberater stellen Sie einen Antrag beim STARTERCENTER. Wird dieser bewilligt, können Ihnen bis zu 50% der Beratungskosten nachträglich erstattet werden. Die Höchstgrenzen für Honorare und Tagewerke variieren von Programm zu Programm. Generell nicht gefördert werden Rechts-, Steuer- und Versicherungsberatungen.
Gründung aus Arbeitslosigkeit
Wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit ein Unternehmen gründen möchten, ist Ihr erster Ansprechpartner die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter. Dort erhalten Sie alle nötigen Formulare und Hinweise zur weiteren Vorgehensweise. Das STARTERCENTER bietet Ihnen Informationen zur Erstellung des für die Förderung nötigen Businessplans und prüft diesen nach Fertigstellung. Ist der Businessplan Erfolg versprechend, kann das STARTERCENTER eine Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Über die Vergabe von Gründungszuschuss (Gründung aus Arbeitslosengeld I) oder Einstiegsgeld (Gründung aus Arbeitslosengeld II) entscheidet die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter.


