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NRW/EU.Mikrodarlehen

Neue Wege bei der Gründungsfinanzierung

STARTERCENTER nimmt Anträge für Mikrodarlehen entgegen

Existenzgründer aus Bochum, Herne, Witten und Hattingen können jetzt beim STARTERCENTER Mittleres Ruhrgebiet bei der IHK das neue Mikrodarlehen der NRW.BANK beantragen. „Mit dem Mikrodarlehen wird eine Lücke bei der Finanzierung von Kleinstgründungen geschlossen. Gleichzeitig stellen wir den Gründern kostenlos erfahrene Senior-Experten für das Coaching zur Seite. Damit stehen die Gründer nicht nur finanziell, sondern rundum auf sicheren Füßen“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Tillmann Neinhaus. Gerade Gründer mit einem kleinen Kreditbedarf und fehlenden Sicherheiten klagen oft über Probleme bei einer Finanzierung über die Hausbank.
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Förderprogramme

Das STARTERCENTER im mittleren Ruhrgebiet berät Sie kostenfrei zu öffentlichen Förderprogrammen, die den Aufbau, Ausbau oder den Erwerb eines eigenen Unternehmens einfacher machen. In der Regel werden die Förderprogramme über Ihre Hausbank betreut, bei der Sie den Antrag einreichen und Ihr Konzept in der Regel durch Vorlage eines fundierten Businessplans vorstellen. Beim STARTERCENTER bekommen Sie wertvolle Anregungen, welche Förderprogramme für Ihr Vorhaben geeignet sind und wie Sie sich auf das anstehende Bankgespräch vorbereiten. Von Seiten des Bundes (KfW) und des Landes (NRW.BANK) werden verschiedene Arten von Förderprogrammen angeboten:

Vergünstigte Kredite
Im Vergleich zu Bankdarlehen werden Kredite aus vielen Förderprogrammen vergünstigt angeboten. Je nach Programm und dem individuellen Risiko, das in Ihrem Vorhaben liegt, verhelfen die Förderprogramme Ihnen zu einen rückzahlbaren Kredit mit einem günstigeren Zinssatz. Bei manchen Programmen beginnt die Tilgung des Kredits erst nach einigen Jahren, so dass Sie Zeit für den Aufbau Ihres Unternehmens gewinnen. Die Kredite müssen generell zurückgezahlt werden, es handelt sich dabei nicht um Zuschüsse!

Haftungsfreistellung für Kredite
Gerade Gründer und junge Unternehmen verfügen oft nicht über die nötigen Sicherheiten, um klassische Bankdarlehen aufzunehmen. Daher gibt es Förderprogramme, bei denen die Hausbank ganz oder zum Großteil von der Haftung freigestellt wird und eine Förderbank eine Bürgschaft für Ihren Kredit übernimmt. Ob Sie diese Angebote nutzen können, hängt von den einzelnen Programmen, Ihren persönlichen Voraussetzungen und natürlich von Ihrem Businessplan ab. Die Kredite müssen generell zurückgezahlt werden, es handelt sich dabei nicht um Zuschüsse!

Einen Überblick über alle angebotenen Förderprogramme finden Sie auch unter
http://www.foerderdatenbank.de

Beratungsförderung (Zuschuss)
Sowohl vor der Gründung als auch in den ersten Jahren danach können Sie von der Beratungsförderung profitieren. Vor Beginn einer Beratung zum Beispiel durch einen externen Unternehmensberater stellen Sie einen Antrag beim STARTERCENTER. Wird dieser bewilligt, können Ihnen bis zu 50% der Beratungskosten nachträglich erstattet werden. Die Höchstgrenzen für Honorare und Tagewerke variiert von Programm zu Programm. Generell nicht gefördert werden Rechts- und Steuerberatung.

Gründung aus Arbeitslosigkeit
Wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit ein Unternehmen gründen möchten, ist Ihr erster Ansprechpartner die Agentur für Arbeit bzw. die ARGE. Dort erhalten Sie alle nötigen Formulare und Hinweise zur weiteren Vorgehensweise. Das STARTERCENTER bietet Ihnen Informationen zur Erstellung des für die Förderung nötigen Businessplans und prüft diesen nach Fertigstellung. Ist der Businessplan Erfolg versprechend, kann das STARTERCENTER eine Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Über die Vergabe von Gründungszuschuss (Gründung aus Arbeitslosengeld I) oder Einstiegsgeld (Gründung aus Arbeitslosengeld II) entscheidet die Agentur für Arbeit bzw. die ARGE. 

Einen Überblick über alle angebotenen Förderprogramme finden Sie auch unter
http://www.foerderdatenbank.de