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Zuschüsse zur Weiterbildung
Nicht nur Angestellte in kleinen und mittleren Unternehmen sondern auch Unternehmensgründer in den ersten fünf Jahren ihrer Tätigkeit können von öffentlich geförderten Weiterbildungsangeboten profitieren. Der Bildungsscheck des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt unter gewissen Voraussetzungen berufliche Weiterbildungsmaßnahmen mit einem Zuschuss von 50% bei einer Förderhöchstgrenze von 500 Euro.
Unabhängig davon gibt es die Bildungsprämie. Diese kann jährlich von allen Unternehmern beantragt werden, deren zu versteuerndes Einkommen gemäß dem letzten Steuerbescheid unter 25.600 Euro lag. Beantragt werden kann auch hier ein Zuschuss von 50% (maximal 500 Euro). Die Bildungsprämie kann jährlich beantragt werden. Diese Angebote gehen über die rein finanzielle Förderung von beruflicher Weiterbildung hinaus. Im Rahmen eines Beratungsgespräches werden die Voraussetzungen für die Förderungen geklärt und eine Bedarfsanalyse und Bildungsberatung unterstützt die Interessenten bei der Wahl der Weiterbildungsmaßnahme. Vor Vertragsschluss mit einem Weiterbildungsanbieter ist die Antragstellung für den Zuschuss und ein Beratungsgespräch z.B. in der IHK mittleres Ruhrgebiet unumgänglich. Informationen gibt es bei Martina Elbin unter 0234/9113-124 bzw. elbin(at)bochum.ihk.de.


